Wer ich bin.

Über Mich

Seit 1994 bin ich als Rechtsanwalt selbstständig tätig. Nach Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht folgten weiter Qualifikationen unter anderem mit dem Lehrgang Testamentsvollstrecker (DVEV) und dem Grundkurs Anwaltsnotariat. Seit 2003 übe ich meine Tätigkeiten als selbstständiger Rechtsanwalt aus.

Die Kanzlei ist überwiegend im allgemeinen Zivilrecht und im Steuerrecht aktiv. Zentrale Bedeutung hat dabei die außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung im Erbrecht, Familienrecht und Vertragsrecht.

Auf dem Gebiet des Steuerrechts umfasst die Kanzleitätigkeit neben laufender Finanzbuchhaltung und Lohnabrechung auch die Anfertigungen von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Ebenso werden Mandanten gegenüber den Finanzbehörden und Finanzgerichten, sowie im Steuerstrafverfahren, vertreten.